Entdecken Sie die Lotus Biscoff With Vanilla Flavour, 15 unwiderstehliche Kekse gefüllt mit einer köstlichen Vanillecreme. Perfekt für alle, die ihr Angebot mit einem einzigartigen und originellen Süßwarenprodukt bereichern möchten. Ihre besondere Geschmacks-kombination macht sie ideal, um neue Kunden zu gewinnen und den Umsatz zu steigern.
Großhandel von Lotus Biscoff With Vanilla Flavour 150g bei Unclefood.com
Fügen Sie Ihrer Süßwarenauswahl mit den Lotus Biscoff With Vanilla Flavour eine Note Raffinesse hinzu. Diese ikonischen Kekse sind bekannt für ihren charakteristischen Karamellgeschmack und werden nun durch eine köstliche Vanillefüllung bereichert. Die Packung enthält 15 Kekse, von denen jeder eine knusprige Textur bietet, die perfekt mit der Weichheit der Creme harmoniert. Diese exklusive Variante wird nicht nur die Erwartungen von Feinschmeckern erfüllen, sondern auch Kunden überraschen, die auf der Suche nach neuen Geschmäckern und Kombinationen sind. Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, Ihr Angebot mit einem Vorschlag zu erweitern, der Tradition und Innovation vereint.
Bezeichnung: Lotus Biscoff With Vanilla Flavour.
Kekse mit Vanillecreme.
Nettogewicht: 150 g.
Zutaten: Zucker, WEIZENmehl, pflanzliches Öl (Palm, Raps), Zuckerlösung, Backtriebmittel (Natriumbikarbonat), SOJAmehl, Emulgator (SOJAlecithin), Salz, Zimt, natürliche Aromen.
Allergeninformationen: Für Allergene, einschließlich glutenhaltiger Getreide, siehe obenstehende Zutaten in GROSSBUCHSTABEN. Kann Spuren von MILCH enthalten. VEGAN.
Nährwertangaben. Durchschnittswerte pro 100 g: Energie 2186 kJ / 522 kcal, Fett 26 g davon gesättigte Fettsäuren 16 g, Ballaststoffe 1 g, Kohlenhydrate 67 g davon Zucker 43 g, Eiweiß 3,5 g, Salz 0,67 g.
Aufbewahrungshinweise: Kühl und trocken lagern, vor Feuchtigkeit und Hitzequellen schützen.
Hergestellt in Belgien.
Vertrieben von Uncle Food Srl, Via Alcide De Gasperi 33, 80133 Neapel (NA), Italien.
Mindestens haltbar bis: siehe Verpackung.
Charge: siehe Verpackung.
Verpackung: PP5 - Plastik. Mülltrennung. Überprüfen Sie die Bestimmungen Ihrer Gemeinde.