Alfajor Galak: der Keks, der Knusprigkeit und Süße in einem einzigartigen Erlebnis vereint. Mit einer knusprigen Hülle, überzogen mit Schokolade, und einem Kern aus weicher Galak-Schokolade, ist es das ideale Produkt, um Ihre Kundschaft zu überraschen und zu erfreuen. Lassen Sie es sich nicht entgehen, fügen Sie es Ihrem Sortiment hinzu!
Großhandel von Alfajor Galak 40g auf Unclefood.com
Erweitern Sie Ihr Angebot mit dem Alfajor Galak, dem unwiderstehlichen Keks, den Ihre Kunden lieben werden. Jeder Alfajor besteht aus einem knusprigen äußeren Keks, kunstvoll überzogen mit hochwertiger Schokolade, und einer reichhaltigen Füllung aus Galak-Schokolade, bekannt für ihre Weichheit und Süße. Dieses Produkt bereichert nicht nur Ihr Sortiment, sondern stellt auch eine sichere Möglichkeit dar, neue Kunden anzuziehen und den Umsatz zu steigern. Dank seiner perfekten Kombination aus Konsistenzen und Geschmäckern ist der Alfajor Galak eine gewinnende Wahl für diejenigen, die ein außergewöhnliches Dessert suchen.
Bezeichnung: Alfajor Galak.
Knuspriger Keks überzogen mit Schokolade und gefüllt mit Galak-Schokolade.
Nettogewicht: 40 g.
Zutaten: Zucker, pflanzliches Fett, VOLLMILCHpulver, Palmolein, KEKS (GLUTEN) zerbröselt mit Schokoladengeschmack, Emulgator Sojalecithin und Aromastoffe.
Allergeninformationen: Für Allergene, einschließlich Getreide, das Gluten enthält, siehe oben stehende Zutaten in GROSSBUCHSTABEN. Kann ERDNÜSSE, MANDELN, PARANÜSSE, CASHEWNÜSSE, HASSELNÜSSE, WEIZEN, ROGGEN UND HAFER enthalten. ENTHÄLT LAKTOSE.
Nährwertdeklaration. Durchschnittswerte pro 100 g: Energie 2435 kJ / 570 kcal, Fett 36 g, davon gesättigte Fettsäuren 16 g, Kohlenhydrate 55 g, davon Zucker 55 g, Eiweiß 5,5 g, Salz 0,2 g.
Lagerung: Kühl und trocken lagern, vor Feuchtigkeit und Wärmequellen schützen.
Hergestellt in Brasilien.
Vertrieben von Uncle Food Srl, Via Alcide De Gasperi 33, 80133 Neapel (NA), Italien.
Mindestens haltbar bis: siehe Verpackung.
Charge: siehe Verpackung.
Verpackung: PP5 - Plastik. Getrennte Sammlung. Überprüfen Sie die Bestimmungen Ihrer Gemeinde.