Entdecken Sie das Vergnügen der Jelly Belly Tutti-Frutti, die unwiderstehlichen Geleebonbons, die bei jedem Bissen eine Explosion fruchtiger Aromen enthalten. Perfekt, um Ihrem Angebot einen Hauch von Farbe und Süße zu verleihen, sind die Jelly Belly Tutti-Frutti eine köstliche und originelle Wahl, die sowohl Erwachsene als auch Kinder begeistern wird.
Großhandel von Jelly Belly Tutti-Frutti 70g bei Unclefood.com
Bereichern Sie Ihr Sortiment mit den Jelly Belly Tutti-Frutti, den berühmten Geleebonbons, die für ihre einzigartige und unwiderstehliche Vielfalt an Fruchtaromen bekannt sind. Jede Bohne ist eine Überraschung für den Gaumen, dank der perfekten Balance von Süße und Konsistenz, die sie zu einem idealen Snack für jede Tageszeit macht. Die Jelly Belly Tutti-Frutti sind weltweit bekannt für ihre überlegene Qualität und garantieren ein unvergessliches Geschmackserlebnis. Mit einer auffälligen Verpackung und einem Geschmack, der nicht unbemerkt bleibt, sind diese Bonbons eine hervorragende Option, um Ihren Verkaufsstand zu beleben und neue Kunden anzuziehen, wodurch Sie Ihre Verkäufe steigern können.
Bezeichnung: Jelly Belly Tutti-Frutti.
Geleebonbons mit Tutti-Frutti-Geschmack.
Nettogewicht: 70g.
Zutaten: Zucker, Glukosesirup, modifizierte Maisstärke, Überzugsmittel (E904, E901, E903), Aromen, pflanzliches Farbstoffkonzentrat (Spirulina), Farbstoffe (E162, E100, E172).
Allergeninformationen: Für Allergene, einschließlich glutenhaltiger Getreide, siehe die oben genannten Zutaten in GROSSBUCHSTABEN. KOSHER.
Nährwertdeklaration. Durchschnittswerte pro 100g: Energie 1547 kJ /364 kcal, Fett 0 g davon gesättigte Fettsäuren 0 g, Kohlenhydrate 91 g davon Zucker 67 g, Eiweiß 0 g, Salz 0 g.
Lagerbedingungen: Kühl und trocken lagern, vor Feuchtigkeit und Wärmequellen schützen.
Hergestellt in Thailand
Vertrieben von Uncle Food Srl, Via Alcide De Gasperi 33, 80133 Neapel (NA), Italien.
Mindestens haltbar bis: siehe Verpackung
Charge: siehe Verpackung.
Verpackung: PP5 - Plastik. Getrennte Sammlung. Bitte überprüfen Sie die Bestimmungen Ihrer Gemeinde.